Finanzierung durch Wandeldarlehen
Verfasst von Micha Dallos
Finanzierung durch Wandeldarlehen
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Warum brauchen Startups Wandeldarlehen?

Eine Seed-Finanzierung mittels Wandeldarlehen, auch Convertible Loan genannt, ist ein ideales Finanzierungsinstrument in der Frühphase eines jeden Start-ups. Denn bei dieser Form der Seed-Finanzierung wird keine Zeit mit langwierigen Unternehmensbewertungen „verschwendet“, sondern zunächst ein Darlehen gewährt, das erst im Rahmen einer späteren Finanzierung in Unternehmensanteile gewandelt wird. Damit ist dieses Finanzierungsinstrument sehr effizient und kann dem dringenden Kapitalbedarf und der Bewertungsunsicherheit schnell wachsender Unternehmen gerecht werden.

Tool: Wandeldarlehens-Rechner


Waldeldarlehen

Startup: Stammkapital

Höhe des Stammkapital zum Zeitpunkt der Gewährung des Wandeldarlehens. 1 EUR = 1 Anteil

Höhe des Wandeldarlehen

Höhe das Darlehens das der Wandeldarlehnsgeber der Startup gewährt

Discount

Discount des Wandeldarlehnsgebers gegenüber anderen Investoren bei der nächsten Finanzierungsrunde

Nächste Finanzierungsrunde

Höhe der Finanzierung in EUR

Höhe der Finanzierung durch den Investor 2 in der nächsten Finanzierungsrunde

Pre-Money Bewertung

Bewertung die bei der Finanzierungsrunde angenommen wird

Verteilung der Startup-Anteile nach der Finanzierung

Wandeldarlehensgeber


Der Wandeldarlehensgeber wandelt sein Darlehen in folgende Anteile am Startup um

Anteile aus Wandlung: 0 Stk.

Wandlungspreis: 0 €/Anteil

Investor

Der Investor erhält für seine Investition folgende Anteile am Startup

Neue Anteile Investor 2: 0 Stk.

Anteilspreis: 0 €/Anteil

CAP Table nach der Finanzierung

Gründer

0 Stk.

0 %

Wandeldarlehensgeber

0 Stk.

0 %

Investor

0 Stk.

0 %

Was ist ein Wandeldarlehen?

Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist ein Wandeldarlehen ein Darlehen mit der Option, den Darlehensbetrag zu einem späteren Zeitpunkt in Aktien des Unternehmens umzuwandeln. Diese Wandlungsoption wird zum Zeitpunkt der nächsten Finanzierungsrunde und zum Bewertungsniveau dieser nächsten Finanzierungsrunde ausgeübt (zu den Themen Discount, Cap und Floor später mehr).

Dieses Vorgehen eignet sich insbesondere als Seed-Finanzierung oder als Brückenfinanzierung vor einer größeren Finanzierungsrunde bzw. vor der Realisierung eines größeren Projektes. Da der Wandlungspreis erst in der nachfolgenden Finanzierungsrunde festgelegt wird, umgehen der Wandeldarlehensgeber und die Gründer zunächst die Bewertungsfrage. Warum? Gerade in frühen Unternehmensphasen oder bei erwarteten (aber unsicheren) hohen Wachstumsraten kann die Bewertung des Startups mit großen Unsicherheiten verbunden sein und zu langwierigen Diskussionen führen. Die typische Laufzeit eines Wandeldarlehensvertrages von einem Jahr ist in der Regel ausreichend, um die prognostizierte Tragfähigkeit des Geschäftsmodells einem Realitätscheck zu unterziehen und damit eine Unternehmensbewertung zu einem Zeitpunkt mit besserem Kenntnisstand durchzuführen.

Ein Wandeldarlehen kann von einem Unternehmensfremden, z.B. einem Business Angel, oder von einem der Gesellschafter gewährt werden. In einem Wandeldarlehensvertrag werden im Wesentlichem folgende Regelungen getroffen:

  • Höhe des Wandeldarlehens
  • Modalitäten der Auszahlung des Darlehensbetrages, z.B. Einmalzahlung oder in Tranchen, evtl. abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien
  • Vertragslaufzeit
  • Conversion Event, d.h. Zeitpunkt und Modalitäten der Wandlung
  • Weitere Sonderregelungen, wie z.B. Discount, Cap, Floor etc.

Generell kann festgestellt werden, dass bei der Ausgestaltung des Wandeldarlehensvertrages beide Vertragsparteien keinen besonderen Einschränkungen bei der Gestaltung der Regelungen unterliegen.

Grundlagen der Wandlung

Die Wandlung eines Wandeldarlehens wird durch ein „Corversion Event“ – eine Finanzierungsrunde ausgelöst. Durch diese Finanzierungsrunde wird eine Bewertung ermittelt (siehe auch Startup-Bewertungstool und Per- & Postmoney Bewertungstool) die wiederum als Grundlage für die Wandlung des Darlehensbetrages in Unternehmensanteile herangezogen wird.

Sofern keine weiteren Sonderregelungen getroffen werden, hängt die Anzahl der Geschäftsanteile von den folgenden 4 Größen ab: Stammkapital (bzw. Anzahl der Stammanteile), Höhe des Wandeldarlehens, Höhe der Finanzierung durch den neuen Investor und Bewertung, zu der diese Finanzierung erfolgt.

Das „Conversion Events“, also die nächste Finanzierungsrunde, bestimmt die Bewertung des Startups. Aus der Pre-Money Bewertung lässt sich leicht der Anteilspreis zum Zeitpunkt der Finanzierung berechnen (# steht für „Anzahl“):

`text{Anteilspreis}= frac{text{Pre-Money Bewertung}}{text{# Stammanteile}}`

Auf Basis dieses Anteilspreises erhält der Investor für seine Finanzierung folgende Anzahl neuer Anteile (# steht für „Anzahl“):

`text{# neue Anteile Investor}= frac{text{Höhe der Finanzierung}}{text{Anteilspreis}}`

Ohne weitere Sonderregelungen wäre der zuvor berechnete Anteilspreis gleich dem Wandlungspreis. Die meisten Darlehensverträge sehen jedoch einen Discount vor, der den Darlehensgeber für sein frühzeitiges Engagement mit einem Abschlag belohnt. Um diesen Abschlag wird die Basis für den Wandlungspreis, die Bewertung, reduziert:

`text{Wandlungspreis}= frac{text{Pre-Money Bewertung * (100% – Discount)}}{text{# Stammanteile}}`

Die konkrete Höhe des Discounts ist natürlich Verhandlungssache, marktüblich sind 10-30%.

Case Study 1: Einfaches Wandeldarlehen mit Discount

Ein Business Angel ist bereit, 400 TEUR in ein Startup zu investieren, das eine sehr innovative Softwarelösung auf den Markt bringen will. Das Kundeninteresse an dieser Technologie ist groß, was das Startup durch einige LOIs und geführte Verkaufsgespräche belegen konnen.

Um die ersten Kunden mit der innovativen Softwarelösung beliefern zu können, muss diese jedoch zu einem gewissen Grad fertiggestellt werden – genau dafür ist die Anschubfinanzierung durch den Business Angel gedacht.

Aufgrund des hohen Innovationsgrades des betreffenden Startups ist auch das Wachstumspotenzial hoch, aber in dieser frühen Phase schwer zu quantifizieren. Aus diesem Grund vereinbaren der Business Angel und die Gründer ein Wandeldarlehen mit folgenden Konditionen:

Unternehmen:
Stammkapital = Stammanteile 25.000 EUR = 25.000 Anteile
Konditionen des Wandeldarlehens:
Darlehensbetrag 400.000 EUR
Discount 20%
Konditionen der Finanzierung:
Finanzierungsbetrag 2.500.000 EUR
Pre-Money Bewertung 10.000.000 EUR
WP Table Builder
Nach einigen Monaten gelingt es den Gründern, die nächste Finanzierungsrunde mit einem Finanzierungsvolumen von 2,5 Mio.€ und zu einer Pre-Money Bewertung von 10 Mio.€ zu sichern.

Wie viele Anteile erhalten der Wandeldarlehensgeber und der Investor und wie sieht die Cap-Table nach dieser Finanzierungsrunde aus?

Im ersten Schritt berechnen wir den Anteilspreis für die Finanzierung:

` text{Anteilspreis = } frac{10.000.000 text{ EUR}}{25.000 text{ Anteile}} = 400 text{ EUR pro Anteil} `

Auf Basis des Anteilspreises von 400€ können wir die Anzahl der neuen Anteile für den Investor berechnen:

` text{# neue Anteile Investor =} frac{2.500.000 text{ EUR}}{400 text{ EUR pro Anteil}}= 6.250 text{ Anteile} `

Nun ist der Darlehensgeber an der Reihe: Da eine Finanzierungsrunde stattgefunden hat („Corversion Event“), ist er berechtigt seinen Darlehensbetrag in Anteile zu wandeln, und das mit einem Discount von 20%:

`text{Wandlungspreis = }frac{10.000.000 text{ EUR}*(100%-20%)}{25.000 text{ Anteile}} =  320 text{ EUR pro Anteil} `

Somit kann der Wandeldarlehensgeber sein Wandeldarlehen in Höhe von 400 TEUR in 1.250 Anteile wandeln:

`text{# Anteile aus Wandlung = }frac{400.000 text{ EUR}}{320 text{ EUR pro Anteil}} =  1.250 text{ Anteile} `

Fazit: Die Gewährung eines Wandeldarlehens ist nicht an eine Bewertung gebunden, vielmehr wird diese erst in der nächsten Finanzierungsrunde durch die Konditionen eben dieser späteren Finanzierungsrunde bestimmt. Für sein früheres finanzielles Engagement erhält der Wandeldarlehensgeber durch seinen Discount einen niedrigeren Wandlungspreis als der Investor. Nach Durchgeführung der Finanzierungsrunde und Wandlung ergibt sich folgeden Anteilsverteilung am Unternehmen:

Cap-Table nach der Finanzierung # Anteile % Anteile
Gründer 25.000 76,92%
Investor 6.250 19,23%
Investor 1.250 3,85%
WP Table Builder

Weitere Regelungen im Wandeldarlehensvertrag

Die wichtigsten Parameter eines Wandeldarlehens haben wir bereits dargestellt, nämlich: Darlehenshöhe, Discount, Finanzierungshöhe und Bewertung zum Zeitpunkt der Finanzierung. Darüber hinaus steht es dem Wandeldarlehensgeber und den Gründern frei weitere Regelungen zu treffen:

Verzinsung des Wandeldarlehens

Der Wandeldarlehensgeber kann für seine Finanzierung – es handelt sich schließlich um ein Darlehen – Zinsen zu verlangen. Um die Liquidität des Startups zu schonen, sollten die Zinsen als endfällig gestaltet werden. Darüber hinaus ist es üblich, dass der Zinsanspruch auch in Anteile am Startup umgewandelt wird. Dies hat den Vorteil, dass keine Liquidität aus dem Unternehmen abfließt, der Wandeldarlehensgeber aber einen höheren Betrag wandeln kann und mehr Anteile am Startup erhält.

Ist der Wandeldarlehensgeber gleichzeitig einer der Gesellschafter ist, ist darauf zu achten, dass der Zinssatz einem marktüblichen Vergleich standhält. Ein zu hoher Zinssatz kann z.B. vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung geahndet werden. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.

Grenzen für die Wandlung: Floor und Cap

Der Cap ist die Obergrenze der Bewertung, zu der der Wandeldarlehensgeber wandeln darf. Damit ist diese Regelung für den Wandeldarlehensgeber vorteilhaft, denn je höher die Bewertung ist, desto weniger Anteile würde er für sein Wandeldarlehen erhalten.

Gründer hingegen sollten sich eine Cap-Regelung gut überlegen, denn wenn sich ihr Unternehmen noch besser entwickelt als erwartet und die Bewertung bei der nächsten Finanzierungsrunde deutlich höher ausfällt, kann der Wandeldarlehensgeber seine Anteile zu einem sehr günstigen Preis wandeln und erhält dadurch mehr Anteile.

Der Floor hingegen ist eine gründerfreundliche Regelung, da er durch die Mindestbewertung eine Untergrenze für die Wandlung festlegt und somit verhindert, dass der Wandeldarlehensgeber nach Anwendung eines etwaigen Discounts bei niedriger Bewertung „zu viele“ Anteile erhält.

Aus Sicht der Altgesellschafter kann der Floor auch als Schutz vor einer Down Round (d.h. der Unternehmenswert ist in der aktuellen Finanzierungsrunde niedriger als in der vorherigen Finanzierungsrunde) dienen und verhindern, dass die Altgesellschafter ihre Verwässerungsschutzrechte geltend machen.

Case Study 2: Wandeldarlehen mit CAP und Floor

Wie ändern sich die Anteilsverhältnisse im vorherigem Beispiel, wenn der Darlehensgeber zusätzlich einen CAP von 7 Mio.€ und einen Floor von 5 Mio.€ vereinbart hat?

Case 2.1: 2,5 Mio.€ Finanzierung bei einer Bewertung von 10 Mio.€

Unternehmen:
Stammkapital = Stammanteile 25.000 EUR = 25.000 Anteile
Konditionen des Wandeldarlehens:
Darlehensbetrag 400.000 EUR
Discount 20%
Cap 7.000.000 EUR
Floor 5.000.000 EUR
Konditionen der Finanzierung:
Finanzierungsbetrag 2.500.000 EUR
Pre-Money Bewertung 10.000.000 EUR
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In diesem Fall erhält der Investor die gleichen 6.250 neuen Anteile – daran hat sich nichts geändert, da der neu eigefügte Cap nur für den Darlehensgeber relevant ist.

Wie ist die Situation für den Darlehensgeber? Für den Darlehensgeber sind Cap und Dicount relevant. Die Bewertung von 10 Mio.€ liegt über dem Cap von 7 Mio.€, aber der Cap ist niedriger als die Bewertung nach dem Discount in der Höhe von 8Mio.€ = 10 Mio.€ *(100%-20%).  Der Darlehensgeber hat das Recht, die Wandlung unter Berücksichtigung des Cap oder unter Berücksichtigung des Discounts durchzuführen – er darf jedoch nicht beides anwenden, d.h. er darf den Cap-Wert nicht weiter diskontieren. Er natürlich die für ihm wirtschaftlichste Lösung wählen:

` text{Wandlungspreis = } frac{min(7.000.000,8.000.000) text{ EUR}}{25.000text{ Anteile}} = 280 text{ EUR pro Anteil} `

Damit erhält der Darlehensgeber 1.429 Anteile aus der Wandlung:

` text{# Anteile aus Wandlung = } frac{400.000 text{ EUR}}{280text{ EUR pro Anteil}} = 1.429 text{ Anteile} `

Zum Verleich: Ohne Cap hätte er 1.250 Anteile erhalten – natürlich unter Anwendung des Discounts. Nach Durchführung der Finanzierungsrunde und der Wandlung ergibt sich folgende Anteilsverteilung:

Cap-Table nach Finanzierung # Anteile % Anteile
Gründer 25.000 80,0%
Wandeldarlehensgeber 1.250 4%
Investor 5.000 16%
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Case 2.2: 2,5 Mio.€ Finanzierung bei einer Bewertung von 4,5 Mio.€

Wie würde sich die Situation ändern, wenn der gleiche Finanzierungsbetrag zu einer deutlich niedrigeren Bewertung erfolgen würde?

In diesem Fall würde sich auch für unseren Investor einiges ändern:

` text{Anteilspreis = } frac{4.500.000 text{ EUR}}{25.000 text{ Anteile}} = 180 text{ EUR pro Anteil} `

Auf Basis des Anteilspreises von 180€ können wir die Anzahl der neuen Anteile für den Investor berechnen:

` text{# neue Anteile Investor =} frac{2.500.000 text{ EUR}}{180 text{ EUR pro Anteil}}= 13.889 text{ Anteile} `

Bei unserem Wandeldarlehen haben sich die Gründer jedoch gegen eine zu niedrige Bewertung mit einem Floor von 5 Mio. € abgesichert, daher ergibt sich folgender Wandlungspreis:

` text{Wandlungspreis = } frac{max(4.500.000,5.000.000) text{ EUR}}{25.000text{ Anteile}} = 200 text{ EUR pro Anteil} `

Der Darlehensgeber erhält somit 2.000 Anteile aus der Wandlung:

` text{# Anteile aus Wandlung = } frac{400.000 text{ EUR}}{200text{ EUR pro Anteil}} = 2.000 text{ Anteile} `

Zum Vergleich: Ohne Cap hätte er 2.778 Anteile erhalten – natürlich unter Anwendung des Discounts. Nach Durchführung der Finanzierungsrunde und der Wandlung ergibt sich folgende Anteilsverteilung:

Cap-Table nach der Finanzierung # Anteile % Anteile
Gründer 25.000 80,0%
Wandeldarlehensgeber 1.250 4%
Investor 5.000 16%
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Fazit: In den vorangegangenen Beispielen haben wir gesehen, wie groß der Einfluss von Cap und Floor auf die Wandlung ist.
Der Cap ist für den Darlehensgeber vorteilhaft, da er ihn vor einer zu hohen Bewertung schützt. Der Nachteil für das Startup ist. dass bei einer sehr hohen Bewertung der Darlehensgeber seine Anteile deutlich günstiger erhält als der Investor.
Auf der anderen Seite schützt der Floor das Startup und stellt sicher, dass es im Falle einer mageren Finanzierungsrunde mit einer sehr niedrigen Bewertung der Darlehensgeber nicht zu viele Anteile erhält.

Laufzeit, Wandlungspflicht und „Zwingende Wandlung“

In der Praxis sind Laufzeiten zwischen 12 und 36 Monaten üblich. Eine Rückzahlung am Ende der Vertragslaufzeit ist jedoch nicht vorgesehen, ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers besteht nur in bestimmten Sondersituationen. Vielmehr hat der Darlehensgeber typischerweise das Recht auf eine so genannte „Zwingende Wandlung“ (auch als „Forces Conversion“ genannt), zu einer im Darlehensvertrag festgelegten Bewertung. Diese Bewertung sollte natürlich niedrig genug sein, um keine falschen Anreize für die Gründer zu setzen.

Vorzeitiger Exit

Kommt es vor der nächsten Finanzierungsrunde zu einem Exit (d.h. Übernahme von mehr als 50 % der Anteile oder mehr als 50 % des Vermögens), kann der Darlehensgeber die Wandlung seines Darlehensbetrages in Anteile nicht mehr vornehmen. Stattdessen erhält er seinen Darlehensbetrag zuzüglich einer im Darlehensvertrag festgelegten Exitprämie. Dies ist einer der wenigen Situationen, in denen der Darlehensgeber Geld statt Anteilen erhält.

Vor- und Nachteile von Wandeldarlehen

Trotz oder gerade wegen der großen Gestaltungsmöglichkeiten von Wandeldarlehen müssen beide Vertragsparteien, d.h. das Startup mit seinen Gründern und der Investor als Wandeldarlehensgeber, verschiedene Vor- und Nachteile berücksichtigen.

Wandeldarlehen - Vor und Nachteile

Vorteile aus Sicht der Gründer

Schnelle und einfache Finanzierung ohne notwendigkeit eineR Bewertung

Durch den Charakter des Wandeldarlehens, d.h. zunächst nur Darlehen und erst in der späteren Finanzierungsrunde eine Umwandlung des Darlehensvertrages in Anteile, kann der entsprechende Vertrag schnell abgeschlossen werden. Damit ist diese Brücken-, bzw. Anschubfinanzierung durch ein Wandeldarlehen sehr schnell. Würde man direkt über eine Beteiligung des Investors sprechen, müsste man sich zunächst auf eine Bewertung einigen. Dazu fehlt aber oft die Informationsbasis über Traktion und Umsätze wie auch die Zeit für langwierige Diskussionen.

Da für diesen Vertrag auch keine notarielle Beurkundungspflicht beim Notar besteht und auch sonst keine „besonderen“ Anforderungen gestellt werden, ist der gesamte Vorgang relativ unkompliziert.

Kein Mitspracherecht des Wandeldarlehensgebers (vorerst)

Bis zum Zeitpunkt der Wandlung erhält der Wandeldarlehensgeber keine Gesellschaftsanteile und damit auch keinen Sitz in der Runder der Gesellschafter. Ein zunächst unveränderter Gesellschafterkreis kann für die Gründer von Vorteil sein, sie können sich voll auf den Aufbau des Unternehmens konzentrieren, da nicht nur die Bewertung sondern auch die Aufnahme neuer Gesellschafter bis zur nächsten Finanzierungsrunde aufgeschoben wird.

Nachrangigkeit der Finanzierung durch Wandeldarlehen

Wandeldarlehen werden meist nachrangig ausgestaltet. Ein Vorteil der Nachrangigkeit von Wandeldarlehen ist die bilanzielle Behandlung als Eigenkapital und damit die Erhöhung der Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote ist eine wichtige Kennzahl bei Fremdkapitalfinanzierungen, eine höhere Eigenkapitalquote kann die Aufnahme von Fremdkapital erleichtern.

Nachteile aus Sicht der Gründer

Beteiligungszusage

Auch wenn der Wandeldarlehensgeber nicht sofort mit am Gesellschaftertisch platz nehmen darf, so handelt es sich doch um eine Zusage der zukünftigen Beteiligung des Wandeldarlehensgebers.

Erwartungen an die Bewertung

Bei der Suche nach einer weiteren Finanzierung können die Erwartungen des Wandeldarlehensgebers und der Gründer an die Bewertung des Startups unterschiedlich sein. Gehen die Gründer von einer zu hohen Bewertung aus, riskieren sie, keine Finanzierung zu erhalten. Bei einer zu niedrigen Bewertung müssen die Gründer entsprechend viele Anteile sowohl an den Investor als auch an den Wandeldarlehensgeber ausgeben.

Spannungsfeld: Darlehen vs. Beteiligung

Trotz (oder wegen) vertraglicher Regelungen kann es in der Realität zu divergierenden Erwartungshaltungen im Verhältnis zwischen Wandeldarlehensgeber und Gründer kommen. So kann sich der Wandeldarlehensgeber als „faktischer“ Gesellschafter sehen und Informations- und Entscheidungsrechte einfordern, die ihm nicht zustehen. Auf der anderen Seite kann es nach einer sehr erfolgreichen Finanzierungsrunde mit einer unerwartet hohen Bewertung dazu kommen, dass die Gesellschafter die Rückzahlung des Wandeldarlehens – statt einer Wandlung in Anteile – anstreben.

All dies und vieles mehr aus diesem Spannungsfeld kann durch eine klare und faire Kommunikation und entsprechende vertragliche Regelungen vermieden werden.

Vorteile aus Sicht der Wandeldarlehensgeber

Beteiligung mit kleinen Beträgen

Wandeldarlehen sind für Business Angels ein optimales Instrument, um sich bereits mit kleinen Beträgen an Unternehmen zu beteiligen. Gerade dann, wenn es am dringendsten ist, d.h. bei der Seed- oder Brückenfinanzierung, können Wandeldarlehensgeber mit ihrem Kapitaleinsatz den größtmöglichen Hebel nutzen und mit einer „kleinen“ Summe das Wachstum des Startups sichern und eine substanzielle Beteiligung erlangen. Denn ist das Startup bereits für eine VC-Finanzierung qualifiziert, haben diese Kleininvestoren keinen Platz mehr am Verhandlungstisch.

Schnell, einfach und mit Wandlungsoption

Die konzeptionelle Einfachheit des Wandeldarlehens wird nicht nur von den Gründern, sondern natürlich auch von den Wandeldarlehensgebern geschätzt. Zudem erhält der Wandeldarlehensgeber ein Wandlungsrecht, sehr oft mit einem Abschlag gegenüber dem Investor der nächsten Finanzierungsrunde.

Die konzeptionelle Einfachheit des Wandeldarlehens schätzen nicht nur die Gründer, sondern natürlich auch die Wandeldarlehensgeber. Zusätzlich erhält der Wandeldarlehensgeber einen Discount bei der Wandlung gegenüber dem Investor aus der nächsten Finanzierungsrunde.

Nachteile aus Sicht der Wandeldarlehensgeber

Keine Gesellschafterrechte (vorerst)

Vor der Wandlung, d.h. vor der nächsten Finanzierungsrunde, besteht kein Anspruch auf einen Sitz am Gesellschaftertisch. Dies gilt selbstverständlich auch für Berichts- und Informationsrechte. Der Wandeldarlehens daher die gewünschten Informations- oder andere wesentliche Rechte vertraglich zusichern lassen. Gängige Praxis ist die vertragliche Zusicherung der gleichen Informationsrechte wie Gesellschafter in Anlehnung an das GmbH-Gesetz (vgl. §51a GmbHG).

Nachrangigkeit der Finanzierung im Insolvenzfall

Die in der Praxis übliche Ausgestaltung des Wandeldarlehens als Nachrangdarlehen stärkt die Eigenkapitalquote der Startups. Für den Wandeldarlehensgeber hat dies zur Folge, dass er im Sinne der Insolvenzordnung (vgl. §39 InsO) – auch vor der Wandlung – wie ein Gesellschafter behandelt wird. Die Rückzahlung des Wandeldarlehens erfolgt daher erst nach Befriedigung aller anderen Gläubigerforderungen – sofern hierfür noch Kapital vorhanden ist.

Erwartungen an die Bewertung

Ähnlich wie bei den Gründern können auch die Erwartungen des Wandeldarlehensgebers an die Bewertung bei der anstehenden Finanzierungsrunde von der Realität abweichen.

In der Praxis kann auch die Situation eintreten, dass keine Finanzierungsrunde zustande kommt und damit die Grundlage für den Wandlungspreis entfällt. Auch für diesen Fall sollte im Vertrag Vorsorge getroffen und ein Wert für eine „Zwingende Wandlung“ nach Ablauf der Vertragslaufzeit festgelegt werden. Dieser sollte ausreichend unter dem Wert der Finanzierungsrunde liegen, um keine falschen Anreize für die Gründer zu setzen.

Fazit: Finanzierung durch Wandeldarlehen

Das Wandeldarlehen ist eine unkomplizierte und schnelle Finanzierungslösung für eine Anschub- oder Zwischenfinanzierung. Auf der anderen Seite ist es aber ein Versprechen der Gründer, in der Zukunft eine Beteiligung zu gewähren, d.h. das Darlehen in Anteile umzuwandeln. Die Gründer sollten sich dieses Versprechens und der Bedingungen, zu denen sie sich verpflichtet haben, bewusst sein.

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